Internationale Handelsgeschäfte und Recht Dies kann (überraschenderweise) durchaus ein Vorteil sein. Viele der Mitgliedstaaten, darunter auch Deutsch- land, haben in der Vergangenheit BITs mit einem hohen Schutzniveau verhandelt.21 Investoren aus Staaten mit „schwächeren“ Abkommen können hingegen mögli- cherweise über die Meistbegünstigungsklausel Schutz- standards aus anderen Abkommen „importieren“. Angesichts der politischen Linie der Kommission ist es unwahrscheinlich, dass das zukünftige Investi- tionsschutzabkommen zwischen der EU und China ein vergleichbares Schutzniveau erreichen wird. Fazit Angesichts der großen Lücken im derzeitigen Entwurf des CAI bleibt zu hoff en, dass die nun eingetretene Zwangspause von den Ent- scheidungsträgern auf europäischer Seite dazu genutzt wird, ihre Positionen kritisch zu hinterfragen und nachzubessern. Der chine- sische Markt hat schon jetzt eine große Be- deutung für europäische Unternehmen und chinesische Investoren erschließen rasant den europäischen Markt. In den nächsten Jahren wird diese Entwicklung weiter zunehmen. Am Ende sollte daher ein Abkommen ste- hen, dass die Beschreibung „ehrgeizigste[s]“ Investitionsabkommen, „das China jemals mit einem Drittland geschlossen hat“, tatsächlich verdient. Es muss ein für beide Seiten gleiches Spielfeld geschaff en werden. Die Regelungen zum Schutz europäischer Investitionen in China dürfen nicht hinter den Standards der aktuellen Abkommen zurückfallen. Hier ist vor allem die deutsche Politik gefragt. Mit dem Abschluss des Deutschland-Pakistan BIT aus dem Jahr 1959 war die Bundesrepublik Deutschland eine Pionierin darin, Investitions- möglichkeiten zu schaff en und Investitions- risiken für ihre Unternehmen zu minimieren. Auch unter der Schirmherrschaft der EU dür- fen diese Ziele nicht verloren gehen. 1 Siehe https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirt- schaft/laendervermerk-china.html; siehe auch Pressemitteilung, Schlüsselelemente des umfassenden Investitions abkommens zwischen der EU und China, 30. Dezember 2020, https:// ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_20_2542. 2 Siehe https://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/ pressData/EN/foraff /139062.pdf. 3 Pressemitteilung, Kommission schlägt Aufnahme von Verhandlun- gen über ein Investitionsabkommen mit China vor, 23. Mai 2013, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_13_458. 4 Siehe Pressemitteilung, EU und China erzielen Grundsatz einigung über Investitionen, 30. Dezember 2020, https://ec.europa.eu/ commission/presscorner/detail/de/IP_20_2541; siehe auch https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2237. 5 Siehe Vorläufi ger Text des CAI, Abschnitt III, Unterabschnitt 1, Artikel 1 ff . 6 Ebd., Abschnitt II, Artikel 3, Nr. 1 lit. (f), Nr. 2 lit. (f), Nr. 3. 7 Ebd., Abschnitt II Artikel 3bis und Abschnitt III, Unter abschnitt II, Artikel 8 mit Anhang. 8 Pressemitteilung, Schlüsselelemente des umfassenden In vesti tions- abkommens zwischen der EU und China, 30. De -zember 2020, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ IP_20_2542 (Hervorhebungen nicht widergegeben). 9 Siehe Reuters, China to open auto market as trade tensions simmer, 17. April 2018, https://www.reuters.com/article/us-china- autos-regulation-idUSKBN1HO0YA; siehe auch Foreign Investment Law der Volksrepublik China, https://investmentpolicy.unctad. org/investment-laws/laws/317/china-foreign-investment-law-of- the-people-s-republic-of-china, Artikel 22. 10 Siehe Vorläufi ger Text des CAI, Abschnitt II, Artikel 3bis und 3ter. 11 Ebd., Abschnitt II, Artikel 4. 12 Ebd., Abschnitt II, Artikel 5. Die Formulierung der Meist begün sti- gungsklausel ist ähnlich wie im Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA). Sie sieht vor, dass ein Investor keine Investor-Staat-Streit beilegung oder materielle Schutzstandards „importieren“ darf. 13 Siehe Pressemitteilung, Kommission schlägt Aufnahme von Verhandlungen über ein Investitionsabkommen mit China vor, 23. Mai 2013, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/ detail/de/IP_13_458. 14 Siehe Vorläufi ger Text des CAI, Abschnitt VI, Unterabschnitt 2, Artikel 3. 15 Siehe hierzu auch A. Fuchs & P. Walde, Das Ende des inner euro- päischen Investitionsschutzes, ICC Germany Magazin, Ausgabe 11 (November 2020 bis April 2021), https://www.iccgermany.de/wp- content/uploads/2021/05/ICC_Germany_Magazin_11-klein.pdf. 16 Siehe Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kana - da, https://investmentpolicy.unctad.org/international-investment- agreements/treaty-fi les/3593/download, Artikel 23.2 und 24.3; EU-Singapur Investitionsschutzabkommen, https://investmentpo licy.unctad.org/international-investment-agreements/treaty- fi les/5714/download, Artikel 2.2; EU-Vietnam Investitionsschutz abkommen, https://investmentpolicy.unctad.org/international- investment-agreements/treaty-fi les/5868/download, Artikel 2.2. 17 Siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Trittin, Katharina Dröge, Dr. Fran ziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucksache 19/26509, 18. März 2021, https://dser ver.bundestag.de/btd/19/276/1927681.pdf, S. 4. 18 Ebd., S. 5. 19 Für mehr Informationen zu Chinas Investitionsschutzpolitik siehe G. M. Vaccaro-Incisa, China's Treaty Policy and Practice in Interna- tional Investment Law and Arbitration, Brill 2021 20 Siehe https://investmentpolicy.unctad.org/international-invest ment-agreements/countries/42/china. 21 Siehe zum Beispiel https://investmentpolicy.unctad.org/inter national-investment-agreements/treaty-fi les/736/download. ICC Germany-Magazin Ausgabe 13 33