Um dem stetig wachsenden Lehrkräftemangel in Baden-Württemberg entgegenzuwirken, hat das Kultusminis- terium einen Maßnahmenkatalog für die Unterrichtsversor- gung mit insgesamt 18 Punkten auf den Weg gebracht. Ein zentraler Punkt ist dabei die Ausweitung des Direkteinstiegs, mit dem vor allem in ausgewiesenen Mangelbereichen neue Lehrkräfte gewonnen werden sollen. Der Direkteinstieg ermöglicht Personen ohne Lehramtsstudium eine Ausbil- dung als Lehrerin oder Lehrer. Die erfolgreichen Bewerbe- rinnen und Bewerber werden im Rahmen von schulbezoge- nen Ausschreibungen ausgewählt. Die Zeiträume sind unter www.lehrer-online-bw.de zu finden. Die Ausbildung endet mit einer Prüfung. Anschließend erfolgt eine einjährige Be- währung, bevor die reguläre Einstellung mit einer möglichen Verbeamtung in den Schuldienst vorgenommen wird. AUSWEITUNG AUF WEITERE SCHULARTEN Erprobt ist der Direkteinstieg bereits an den Beruflichen Schulen. So kann beispielsweise ein studierter Maschinen- bauer nach einigen Jahren im erlernten Beruf Lehrer werden. An den Beruflichen Schulen konnten dadurch landesweit pro Jahr über 200 neue Lehrkräfte im Land gewonnen wer- den. Das Modell des Direkteinstiegs wird nun auf den Be- reich der Grundschulen und der Sekundarstufe I sowie der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ausge- weitet. Es ist außerdem geplant, zum Schuljahr 2024/25 den Direkteinstieg auch für den Bereich der allgemein bildenden Gymnasien für ausgewählte und vom Kultusministerium noch zu benennende Fächer zu öffnen. AUFGABE DES REGIERUNGSPRÄSIDIUMS Die Schulabteilung im RP überprüft, ob die Bewerberinnen und Bewerber die formalen Voraussetzungen für einen Di- rekteinstieg als Lehrkraft an einer Schule erfüllen (siehe Infobox). Ist dies der Fall, können sich die Bewerberinnen und Bewerber im Anschluss an eine Schule wenden und sich auf eine schulbezogene Stelle bewerben. Erfreulicherweise konnte die Schulabteilung hierdurch im Jahr 2023 im Be- reich der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszen- tren bereits 20 Deputate dazu gewinnen. Die Schulabteilung hofft, auch in den anderen Schularten zusätzliche Lehrkräfte zu gewinnen, insbesondere für die Regionen, in denen die Besetzung mit Personen mit abge- schlossener Lehramtsausbildung nicht sichergestellt werden kann. Im Regierungsbezirk Freiburg haben die Landkreise Rottweil, Waldshut und der Schwarzwald-Baar-Kreis Stellen für den neu geöffneten Direkteinstieg ausgeschrieben. Fakten zum Direkteinstieg Die Voraussetzungen für den Direkteinstieg sind grundsätzlich hoch. In der Grundschule ist ein Ein- stieg nur mit einem zugelassenen Bachelor-Ab- schluss möglich. Aus den Studieninhalten müssen sich zwei Fächer der Grundschule ableiten lassen. Eines der Fächer muss Mathematik oder Deutsch sein, das zweite Fach kann beispielsweise Englisch, Sachunterricht, Kunst, Sport, Musik oder Religion sein. Für den Direkteinstieg als Lehrkraft in der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse in allen Schular- ten) ist ein zugelassener Masterabschluss, aus des- sen Studieninhalten sich zwei Fächer der Sekun- darstufe I ableiten lassen, zwingende Voraussetzung. Das sind beispielsweise Biologie, Chemie, Ethik, Religion, Französisch, Geographie, Geschichte, Informatik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Politikwissenschaft, Sport, Technik sowie Wirtschaftswissenschaften. Eine weitere Vorausset- zung ist ein sechswöchiges Praktikum in Form ei- ner Tätigkeit in der schulischen oder außerschuli- schen Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Die Ausweitung auf Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) soll insbesondere Fachlehrkräften und Technischen Lehrkräften den Direkteinstieg ermöglichen. Durch den Direktein- stieg können Personen mit einem Realschulab- schluss und einer dreijährigen einschlägigen Aus- bildung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik in den verschiedenen Förderschwerpunkten der SBBZ weiterqualifiziert werden (zum Beispiel Lernen, Geistige Entwicklung, Hören). Zielgruppe sind Be- rufsfelder wie zum Beispiel Erzieherin oder Erzie- her, Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungs- pfleger, Physiotherapeutin oder Physiotherapeut, Ergotherapeutin oder Ergotherapeut. 49