6 - Verbleibender Restbetrag

Den Restbetrag berechnen wir so: Wir addieren die Bruttobeträge für die von Ihnen verbrauchten Energie-oder Trinkwassermengen. Einen Großteil dieser Summe haben Sie schon mit ihren monatlichen Abschlägen bezahlt. Also ziehen wir diese bereits geleisteten Zahlungen ab. Übrig bleibt ein Restbetrag. Haben Sie mehr eingezahlt, als Sie verbraucht haben, sehen Sie hier Ihr Guthaben. Haben Sie mehr verbraucht als bisher bezahlt, sehen Sie hier die offene Forderung, auch Nachzahlung genannt.