13 - Zeitraum/Tage

Im Normalfall wird die Rechnung für ein Jahr erstellt. Der Grundpreis bezieht sich auf 365 Tage. Ist der Abrechnungszeitraum kürzer (zum Beispiel wegen eines Umzugs), wird er anteilig berechnet. Sollte sich innerhalb des Abrechnungsjahres der Grundpreis ändern (z.B. durch eine Steuererhöhung), so fließt diese Änderung in die Berechnung mit ein.


Übrigens: Aus umsatzsteuerlichen Gründen nehmen wir auch zum Jahreswechsel eine Abgrenzung vor. Wir weisen daher den Abrechnungszeitraum zweizeilig aus, auch wenn es keine Preisänderungen gibt.