9 - Zeitraum/Tage

Im Normalfall wird die Rechnung für ein Jahr erstellt. Dafür benötigen wir den Zählerstand zum Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums und errechnen damit Ihren Verbrauch. Ändern sich jedoch innerhalb des Abrechnungsjahres die Preise (z.B. durch eine Steuererhöhung), so wird eine Aufteilung Ihres Verbrauches auf die Zeit vor der Änderung (zum alten Steuersatz) und auf die Zeit danach (zum neuen Steuersatz) nötig.

Dafür brauchen wir zum Änderungstag aktuelle Zählerstände. Um diese zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie lesen Ihren Zähler zum Stichtag einer Preisänderung ab und teilen uns den aktuellen Stand mit. Oder wir nehmen eine rechnerische Abgrenzung vor: Dabei wird der auf einen Zeitraum entfallende Verbrauch auf Basis Ihrer Verbrauchswerte geschätzt. Wir verfahren genauso, wenn uns zum Termin der Abrechnung keine abgelesenen oder von Ihnen übermittelten Zählerstände vorliegen.

Übrigens: Aus umsatzsteuerlichen Gründen nehmen wir auch zum Jahreswechsel eine Abgrenzung vor. Wir weisen daher den Abrechnungszeitraum zweizeilig aus, auch wenn es keine Preisänderungen gibt.