selbständig nutzbare Teilflächen bewertet worden, so ist das Honorar - soweit nichts anderes vereinbart - aus der Summe der Einzelhonorare Die Einzelhonorare nach den einzelnen Teilflächen. ermittelten Werten der zu richten berechnen. sich (3) Das Honorar für Werte unter 300.000 EUR wird nach dem Wert von 300.000 EUR berechnet. (4) Wertermittlungen, Schwierigkeiten nach Absatz 5 vorliegen, werden nach der Schwierigkeitsstufe der Honorartafel eingeordnet. denen bei für die Einordnung (5) Gründe Schwierigkeitsstufe können vorliegen bei Wertermittlungen in die insbesondere für Erbbaurechte, Nießbrauch- und sowie sonstige Rechte 5.1 Wohnrechte, Baulasten. 5.2 bei städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Umlegungen und Enteignungen, 5.3 bei steuerlichen Bewertungen 5.4 bei unterschiedlichen Nutzungsarten auf einem Grundstück 5.5 Schadensgraden bei Berücksichtigung von 5.6 bei besonderen Unfallgefahren, starkem Staub oder sonstigen nicht unerheblichen Erschwernissen bei der Durchführung des Auftrages. 5.7 bei meheren Wertermittlungsstichtagen. (6) Der Ortstermin inklusiv der An- und Abreise sowie die nachfolgenden beschriebenen zur Wertermittlung erforderlichen Unterlagen nicht vom Auftraggeber bereitgestellt und deshalb vom Auftragnehmer beschafft, überarbeitet oder angefertigt werden, so werden diese Zusatzleistungen nach Zeitaufwand in Höhe von netto 165 EUR pro Stunde (196,35 EUR inkl. 19% Mwst. Bei Einholung durch Mitarbeiter in Höhe von 80 EUR pro Stunde. (95,20 EUR inkl. 19% Mwst.) ) abgerechnet. Stundensatz den Dieser Empfehlungen des Bundesverbandes für Grundstückssachverständige. (BDGS). Quelle: www.bdgs.de beruht auf 6.1 aktuelle Grundstücks-, Grundbuch-, Baulasten- und Katasterangaben. 6.2 aktuelle Mietvertrags- und Mietzusammen- stellungen. 6.3 Bauzeichnungen, Grundrisse und Schnitte, Aufmass der Bauten. 6.4 Berechnungen der Wohnfläche, Bruttogrundfläche. 6.5 Ergänzung vorhandener Grundriss- und Schnittzeichnungen 6.6 bei meheren Wertermitltungsstichtagen §4 Nebenkosten (1) Die bei der Ausführung des Auftrages entstehenden Nebenkosten des Auftragnehmers werden, soweit sie erforderlich sind, abzüglich der nach §15 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes abziehbaren Vorsteuern, neben dem Honorar dieser Richtlinie berechnet. (2) Zu den Nebenkosten gehören insbesondere: 2.1 Versand- und Portokosten, Kosten für Datenübertragungen, Telefonkosten, Kosten für Auskünfte und Unterlagen, die der Auftragnehmer im Rahmen der Auftragserledigung beschafft. 2.2 Kosten für die Anfertigung von Kopien und Ausdrucken in Höhe von bis zu einer Größe von DIN A4 netto 0,50 EUR pro Seite (0,60 EUR inkl. 19% Mwst.) Für Farbkopien und Ausdrucke jeweils das Doppelte der Beträge. Üblicherweise erhält der Kunde 2 Druckexemplare des Verkehrswertgutachtens. 2.3 Kosten für die Überlassung von elektronischen Dateien im Kundenzugang zum Abruf und speichern auf de lokalen Rechner in Höhe von netto 2,00 EUR je Datei. (2,38 EUR inkl. 19% Mwst.) 2.4 Kosten für jedes zur Vorbereitung und Erstattung des Gutachtens erforderliche Foto inklusiv Bearbeitung und Bereitstellung in Höhe von 0,50 EUR (0,60 EUR inkl. 19% Mwst.) 2.5 Fahrtkosten in Höhe von netto 0,95 EUR pro km (1,07 EUR pro km inkl. 19 % Mwst.) 2.6 Entgelte für Vorlagekosten werden 1:1 weiterberechnet. ausgezeichnet mit dem Deutschen Gutachter Preis 2017 - mehr erfahren +++ unter www.ehret-weber.de EHRET-WEBER & PARTNER Sachverständigenbüro info@ehret-weber.de www.ehret-weber.de Büro Ettenheim Tullastr. 18 77955 Ettenheim Tel. 07822- 4069870