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Rinteln

Lebensfreude pur in und um Rinteln23 3.6 Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen Nachteilsausgleiche reichen von Steuervergünstigungen oder Parkgenehmigungen bis zu Vergünstigungen im sozia- len und kulturellen Bereich (z.B. bei Bezug von Leistungen nach SGB XII). Erwerbsleben Besteht ein Arbeitsverhältnis, treten mit dem Erwerb einer Schwerbehinderung weitere arbeitsschutzrechtliche Rege- lungen in Kraft. Im Wesentlichen sind dies ein besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub von ca. 5 Arbeitstagen im Jahr sowie nachgehende Hilfen im Arbeitsleben. Falls Sie Fragen haben: I Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (früher – Versorgungsamt Hannover), Am Waterlooplatz 11, 30169 Hannover. Telefon: 0511-1060. Außensprechstunde: Landkreis Schaumburg, Jahnstr. 20, 31655 Stadthagen, jeden 3. Montag im Monat, 9 – 13 Uhr. Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennah- verkehr Bestimmte Kategorien des Schwerbehindertenausweises befähigen zur kostenfreien und bundesweiten Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Unter Umständen ist der Erwerb einer Wertmarke zum Preis von 60 Euro pro Jahr erforderlich. In schweren Fällen wird eine Begleitperson ebenso unentgeltlich im Nah- und Fernverkehr befördert. Falls Sie Fragen haben: I Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (früher – Versorgungsamt) Hannover Hilfe für blinde Menschen Landesblindengeld: Alle zivilblinden (Blindheit im zivilen Leben erworben) Personen haben Anspruch auf diese ein- kommensunabhängige monatliche Zahlung zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen. Falls Sie Fragen haben: I Landkreis Schaumburg, Sozialamt, Frau Wittek, Telefon: 05721-703775. Landesblindenfonds: Dieser vom Land Niedersachsen einge- richtete Fonds kann blinden Menschen schnell und unbüro- kratisch helfen, wenn unvorhergesehen besondere Lebens- lagen eintreten. Dazu zählt beispielsweise der Wegfall des unterstützenden Partners, Aufnahme der Berufstätigkeit oder Wohnortwechsel o. ä. Falls Sie Fragen haben: I Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (früher – Versorgungsamt Hannover), Am Waterlooplatz 11, 30169 Hannover. Telefon: 0511-1060. Außensprechstunde: Landkreis Schaumburg, Jahnstr. 20, 31655 Stadthagen, jeden 3. Montag im Monat, 9 – 13 Uhr.. Gehörlosigkeit Hörbehinderte Menschen haben das Recht, zur Verständi- gung in der Amtssprache Gebärdensprache einen Dolmet- scher in Anspruch zu nehmen. Die Kosten sind von der Behörde oder dem für die Sozialleistung zuständigen Lei- stungsträger zu tragen. Geprüfter Gebärdensprachendolmetscher (IHK geprüft): Michael Giesking, Hundestr.3, 32469 Petershagen. Telefon: 0171-7838671 oder Fax 05702-851493 Nachteilsausgleiche in der gesetzlichen Sozialversicherung Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen binnen drei Monaten nach Feststellung in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Des Weite- I BERATUNG UND HILFE

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