115TEIL I - DIE JOKER DER SUPERJOKER: GELD AUS IMMOBILIENDARLEHEN ERHALTEN SIE STEUERFREI Hmm, das klingt nicht gerade wie eine Erleuchtung?! Ist doch wohl lo- gisch, dass man keine Steuern auf Geld, das man sich lediglich ausleiht, bezahlen muss. Und überhaupt: Warum soll das nur für Darlehen auf Im- mobilien gelten? Bedeutet das im Umkehrschluss, dass Geld aus Darle- hen für andere Kapitalanlagen versteuert werden muss? Nein, natürlich nicht. Kreditbeträge, für welche Zwecke auch immer man sie erhält, unterliegen niemals einer Besteuerung. Das gilt selbst verständlich auch für Kredite auf Finanzmarktprodukte wie Aktien, Anleihen, Fonds und dergleichen. Der Haken dabei ist nur: Auf Finanz- marktprodukte dieser Art werden Sie als Privatanleger überhaupt kein Darlehen zu so günstigen Konditionen bekommen, dass ein positiver Hebeleffekt erzielbar wäre. Im Vergleich zu Immobiliendarlehen wären die Zinssätze hier nämlich viel höher und der Beleihungsumfang deutlich geringer. Einzig Immobilienanleger genießen den Riesenvorteil, für ihre Investi tionen wirklich große Geldbeträge als Fremdkapital in die Hände zu be- kommen und natürlich müssen Sie diese Kreditgelder nicht in der Art von Einnahmen versteuern. Alle anderen Kapitalanlagen müssen hingegen in voller Höhe mit Eigenkapital bezahlt werden, welches im Regelfall aus Einkommen stammt, die vorher mühsam erarbeitet und dann versteuert werden mussten. Okay, dennoch klingt die Botschaft irgendwie banal, dass Geld, welches Sie sich nur ausleihen nicht versteuert werden muss. Ja, das stimmt. Und genau deshalb, weil die Steuerfreiheit von Dar- lehensbeträgen so selbstverständlich und banal erscheint, werden die damit verbundenen immensen finanziellen Vorteile nur selten in vol- ler Tragweite bewusst wahrgenommen, geschweige denn angemes- sen gewürdigt. Dabei ist das Ausmaß dieser Vorteile mitnichten banal, sondern ziemlich gigantisch. Im Vergleich dazu schrumpfen die Steuer- vorteile jeder Variante der Abschreibung (AfA) auf ein ziemlich unbedeu- tendes Format. #70