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Der Superjoker in Sachen Immobilien und Steuern

119TEIL I - DIE JOKER Nehmen wir einmal an, eine unbeliehene Anlage und eine beliehene Immobilie mit jeweils 200.000€ Gesamtkaufpreis verdoppeln ihren Wert. Der Wertgewinn beträgt somit 200.000€ und führt in beiden Fällen zu einer Rendite von 100% bezogen auf die Gesamtinvestition. Bezogen auf das im Vorfeld der Investition zu erwirtschaftende und zu versteuernde Einkommen, sieht die Rechnung jedoch völlig anders aus: RENDITE AUS WERTSTEIGERUNG KAPITALANLAGE OHNE BELEIHUNG; WERTZUWACHS 100% erforderliches Einkommen vor Steuern: 400.000€ Abzug Steuern und Abgaben, bis ca. 50%: 200.000€ Eigenkapital = Kaufpreis Kapitalanlage: 200.000€ neuer Wert nach 100% Wertzuwachs: 400.000€ Gewinn: 200.000€ Gewinn bezogen auf das Eigenkapital: 100% Gewinn bezogen auf zu versteuerndes Einkommen: 50% Der Anleger muss 400.000€ verdienen und versteuern, um aus 200.000€ Eigenkapital dann 200.000€ Gewinn zu erzielen. #71 RENDITE AUS WERTSTEIGERUNG IMMOBILIE MIT BELEIHUNG; WERTZUWACHS 100% erforderliches Einkommen vor Steuern: 100.000€ Abzug Steuern und Abgaben, bis ca. 50%: 50.000€ Eigenkapital für Immobilienkauf: 50.000€ Darlehen (Fremdkapital): 150.000€ Kaufpreis brutto, inkl. Nebenkosten: 200.000€ neuer Wert nach 100% Wertzuwachs: 400.000€ Gewinn: 200.000€ Gewinn bezogen auf das Eigenkapital: 400% Gewinn bezogen auf zu versteuerndes Einkommen: 200% Der Immobilienanleger muss nur 100.000€ verdienen und versteuern, um aus 50.000€ Eigenkapital dann 200.000€ Gewinn zu erzielen; das heißt, der Erwerber der Immobilie muss im Vorfeld seiner Investition 300.000€ weniger Einkommen erarbeiten als der Käufer der nicht beleihbaren Anlage. #72

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