TuWas | Juni - Oktober 2014 | 7 einer zunehmenden Rückbesinnung auf die Natur geprägt ist, eine übliche und im Som- mer gebräuchliche Art der Zubereitung von Speisen jeglicher Art, die heute nicht mehr auf die bloße Zubereitung von Fleisch be- schränkt ist, dar." "Das Grillen auf Holzkohlefeuer im Garten ei- ner Eigentumswohnanlage kann nicht gene- rellverbotenwerden.FünfmalimJahristGril- len erlaubt." (Urteil vom 18. März 1999 des Bayrischen OLG; Az.: 2 Z BR 6/99) Das OLG Oldenburg hat sich mit Urteil vom 29.07.2002 unter dem Aktenzeichen 13 U 53/02 ebenfalls mit der Frage beschäftigt, in- wieweit Grillen und Fernsehen im Garten bis zu welcher Uhrzeit und in welcher Häufig- keit erlaubt ist. Nach Auffassung der Richter kann es "vier mal im Jahr [...] unter diesen Umständen bis 24:00 Uhr als sozialadäquat anzusehen sein" zu grillen. Es heißt weiter, dass es "an war- men Sommerabenden bei besonderen Ge- legenheiten, z. B. anlässlich eines Geburtsta- ges, für viele Menschen ein großes und von den Nachbarn auch meist geduldetes Ver- gnügen[darstellt],draußen,meistimGarten, zu grilen - und dies in Einzelfällen auch über 22:00 Uhr hinaus. Dies völlig zu untersagen, geht nach Auffas- sung des Senats zu weit." Nach manchen Mietverträgen ist das 'Gril- len verboten'. "Eine solche generelle, mietvertragliche Klausel in seinem Mietvertrag sollte beach- tet werden. Nach vorheriger Abmahung - bei schweren Verstößen auch - droht sonst die Kündgung des Mietvertrages. Hausbesitzern ist es manchmal ein Dorn im Auge, wenn Mieter auf dem Balkon gril- len. Im Mietvertrag wird dies daher biswei- len untersagt. Die Richter des LG Essen haben entschieden, dass ein formales Grillverbot in der Hausord- nung rechtmäßig ist. Mieter, die in ihrem Ver- trag eine entsprechende Klausel haben, ris- kieren die Kündigung, wenn sie trotzdem grillen",soRechtsanwaltChristianvonHopff- garten, RAe Felser aus Brühl bei Köln.. (Urteil vom 7. Februar 2002 des LG Essen; Az.: 10 S 438/01) Lädt ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter zu ei- nem Grillfest ein, so handelt es sich um eine 'betriebliche Gemeinschaftsversammlung', die laut Landessozialgesetz Rheinland-Pfalz; Az.: L 7 U 9/99 der Deckung durch die gesetz- liche Unfallversicherung unterliegt. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die übli- chen Merkmale erfüllt sind, u.A.: - Der Arbeitnehmer muss seine Würstchen nicht selbst mitbringen. -AlleMitarbeitermüssendieGelegenheitha- ben,anderVeranstaltungteilzunehmen.Ein Motto wie "Vegetariaer müssen draußen bleiben!" hebt den Charakter der betrieb- lichen Gemeinschaftsversammlung auf. Hierbei entstandene Aufwendungen kön- nen innerhalb bestimmter Grenzen steuer- lich geltend gemacht werden. Ein öffentlicher Grillplatz wurde zum öffent- lichen Ärgernis. Die Anlieger beschwehrten sich über den Lärm, den die Benutzer dieses Platzes nach 23:00 Uhr veranstalteten. Der darauffolgenden Klage gaben die Rich- ter des VGH Mannheim mit Az.: 1 S 1081/93 statt und erkannten, dass die Gemeinde, als Betrieber des Platzes, für den Lärm verant- wortlich sei. BIELEFELD - www.bielefeld.de/de/un/uagrfr/grillen/ Die Stadt Bielefeld warnt: "Aber auch für die öffentlichen Grillplätze gelten Regeln: Für das Ablöschen des Feuers beziehungs- weise der Glut sollte stets ausreichend Was- ser mitgenommen werden. Der Platz muss nach dem 'Grillvergnügen' aufgeräumt in einem ordentlichen Zustand verlassen werden. Abfälle gehören in die bereitgestellten Müll- eimer;solltendiesenichtausreichen,solltees selbstverständlichsein,deneigenenMüllmit nach Hause zu nehmen. AuchdasVerunreinigenvonVerkehrsflächen und Anlagen ist verboten. Der Außendienst des Ordnungsamtes führt Kontrollen durch; festgestellte Verstöße wer- den im Rahmen von Verwarn- oder Bußgeld- verfahren geahndet." GÜTERSLOH Öffentliches Grillen ist nur gestattet im Mohns Park. Infos zur Nutzung erteilt Herr Mach unter T 05241 - 300 78 00. HERFORD In Herford ist das Grillen nur noch auf Privat- grundstücken erlaubt. PADERBORN - www.paderborn.stadtus.de/gastro/gril- len_paderborn.html Die Stadt Paderborn stellt auf seiner Intersei- te keine Liste zur Verfügung. 1) Grillt mit möglichst großen Abstand zum Nachbarhaus oder zur Nachbarwohnung. 2) Qualmentwicklung lässt sich verhindern oderzumindeststarkeinschränkendurchdie Verwendung von Alufolien und emailiierten Grillschalen,bzw.durchdasGrillenmiteinem ElektrogrillundeinerWasserschale,indiedas Fett tropfen kann. 3) Briketts bringen zwar länger die anhalten- de Hitze. Grillt ihr aber nur zu zweit, reicht meist schneller verglühende Holzkohle aus. 4) Beim Grillen von Gemüse, beispielsweise Zucchini, das Gemüse immer vorher mit Oli- venöl marinieren, in Scheiben auf den Grill legen und dort mit etwas Balsamicoessig beträufeln. IndirektesGrillensorgtzudemdafür,dassdas Gemüse von allen Seiten durchgegart wird. 5) Da Spieße mit Fleisch, Paprika und Zwie- beln oft uneinheitlich garen, sollte für das Fleisch kleingewürfeltes Schweinefilet ver- wendet werden, das vorher aber mariniert werden sollte, damit es nicht austrocknet. 6) Besser als die herkömmlichen Brenngüter eignen sich gepresste Kokusnuss-Schalen. 7) Geht der Grillabend länger, empfiehlt sich das Anheizen mit Holzkohle und das Nachle- gen von Briketts. Die Expertentipps stammen vom Mieter- verein Hamburg und dem Grillmeister Fritz Staib. bay r . O L G olg oldenburg lg essen S ozial- und S teuerrecht auf öffentlichen plätzen in ostwestfalen praktische tipps