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Bildungsprogramm 2013

21 Bildungsprogramm 2013 BWV Mitteldeutschland e.V. Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Finanzprodukten Investmentvermögen (offene Fonds) Kundenberatung 18 UE 27 UE 27 UE 5. Ausbildung und Prüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann/ Geprüfte Finanzanlagenfachfrau (IHK)“ Zielsetzung Am 09.05.2012 wurde die Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermitt- lungsverordnung vom 02.05.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Demnach müssen Finanzanlagevermittler künftig eine Sachkundeprüfung vor der IHK ablegen, um eine Erlaubnis für Ihre berufliche Tätigkeit zu erlangen. Ziel des Gesetzes ist die Stärkung des Anlegerschutzes durch eine Erhöhung der An- forderungen an den Vertrieb von Finanzanlagen. Struktur und Inhalt Die Ausbildung basiert auf der Verordnung zur Finanzanlagenvermittlung und dem entsprechenden Rahmenplan zum/zur „Geprüften Finanzanlagenfachmann/ Geprüf- ten Finanzanlagenfachfrau (IHK)“. Die Lernziele und Lerninhalte sind prüfungsrelevan- te Grundlage für die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler und werden in mindestens 72 Unterrichtseinheiten vermittelt. Unsere aktuellen Kurse bereiten auf die Sachkundeprüfung für die beschränkte Erlaubnis nach § 34f Nr. 1 GewO – nur Investmentvermögen plus KBV* – vor. *KBV = Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten Aufbau der Ausbildung

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