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Bildungsprogramm 2013

37 Bildungsprogramm 2013 BWV Mitteldeutschland e.V. 7.2 Ausbildung der Ausbilder (AEVO) für Geprüfte Versicherungsfachwirte/ Geprüfte Versicherungsfachwirtinnen und Geprüfte Fachwirte/ Geprüfte Fachwirtinnen für Versicherungen und Finanzen In Deutschland muss im Rahmen der betrieblichen, d. h. dualen Ausbildung in jedem ausbildenden Betrieb ein Ausbilder nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) tätig sein, der sowohl Ansprechpartner für die Auszubildenden als auch für die Ausbil- dung verantwortlich ist. Mit Beginn des Ausbildungsjahres 2009/2010 ab 01.08.2009 gilt wieder eine Ausbilder-Eignungsordnung. Die „Geprüften Versicherungsfachwirte/Geprüften Versicherungsfachwirtinnen (IHK)“ sowie die „Geprüften Fachwirte/Geprüften Fachwirtinnen für Versicherungen und Fi- nanzen (IHK)“ erfüllen die Voraussetzungen, sich vom schriftlichen Teil der Ausbilder- eignungsprüfung befreien zu lassen. Sie haben entsprechend den Anforderungen der Prüfungsordnung eine praktische Unterweisung durchzuführen oder alternativ eine Präsentation zu halten, der sich ein Fachgespräch zur Methodenkompetenz anschließt. Inhalt Neben der Vermittlung von Grundlagenwissen in allen praxisrelevanten Handlungs- feldern wird für die Zielgruppe der Fachwirte und Fachwirtinnen, die die Prüfung be- standen haben, in einem Kurs auf diese praktischen Prüfungsanforderungen vorbe- reitet. Zentrales Qualifizierungsziel ist neben der Förderung beruflicher Handlungsfähigkeit insbesondere die Förderung von Methoden- und Planungskompetenzen. Ausbilderin- nen und Ausbilder benötigen heute ein umfangreiches modernes Methodenreper- toire. Neben Formen der Vermittlung von Fachkenntnissen gehören hierzu selbstlern- fördernde, aufgabenbezogene und kooperationsfördernde Vermittlungsformen. Struktur Die Ausbildung umfasst 32 Unterrichtseinheiten, die in Form von Präsenzunterricht vermittelt werden und findet an vier Samstagen jeweils von 8.00 bis 15.30 Uhr statt. Die Prüfung wird von der zuständigen IHK abgenommen. Ihre Investition Die Kursgebühren belaufen sich auf 275,00 EUR zuzüglich einer Anmeldegebühr von 20,00 EUR. Die Prüfungsgebühr wird durch die prüfende IHK erhoben.

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