36 Bildungsprogramm 2013 BWV Mitteldeutschland e.V. Gliederung und Durchführung der schriftlichen Prüfungen In den bereits benannten Handlungsbereichen ist schriftlich in Form von anwen- dungsbezogenen Aufgaben zu prüfen. Die Gesamtdauer der schriftlichen Prüfungen soll 510 Minuten nicht überschreiten. Wurden je Prüfungsteil in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung mangel- hafte Leistungen erbracht, ist in dem jeweiligen Handlungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und je Ergän- zungsprüfung in der Regel nicht länger als 15 Minuten dauern. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungs- prüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet. Ein Prüfungsteil, der nicht bestan- den ist, kann zweimal wiederholt werden. Gliederung und Durchführung der mündlichen Prüfungen Für die Gesprächssimulation mit anschließendem Fachgespräch wählt der Prüfling aus drei vom Prüfungsausschuss vorgegebenen Situationsaufgaben eine Aufgabe aus. Bei der Aufgabenstellung zur Gesprächssimulation und dem sich daran anschließenden Fachgespräch sind die Anforderungen des Handlungsbereiches „Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation“ nach § 5 Absatz 1 zugrunde zu legen. Die Gesprächssimulation soll in der Regel 15 Minuten dauern. Gesprächssimulation und anschließendes Fachgespräch sollen zusammen nicht länger als 25 Minuten dau- ern. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 30 Minuten einzuräumen. Das Thema der Präsentation ist vom Prüfling selbst zu wählen und der zuständigen Stelle zu einem von ihr festgesetzten Termin mitzuteilen. Das Thema bezieht sich auf die Inhalte des zuvor vom Prüfling gewählten Handlungsbereiches. Die Präsentation soll 10 Minuten dauern. Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen schriftlichen Prüfungsleistungen und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Die schriftlichen Prüfungsleistungen und die mündliche Prüfung sind jeweils geson- dert zu bewerten. Gasthörerschaft Die Möglichkeit der Gasthörerschaft für Interessenten besteht, sofern freie Kapazitä- ten in den jeweiligen Studiengängen bestehen. Über die konkrete inhaltliche und zeit- liche Themenplanung und die Prüfungsmodalitäten können Sie sich direkt bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort informieren. Die Gebühr für die Gasthörerschaft beträgt 7,50 EUR pro Unterrichtseinheit.