Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

THE SOPHOMORE – ePaper 1 – 150

THE SOPHOMorE | 25 Dr. Ulf Goeke Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Seitz Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB SCHRIFTFORM Arbeitsverträge sind zwar auch mündlich gültig. Allerdings ist der Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Bedingungen schriftlich festzuhalten und auszuhändi- gen. Hierzu gehören: Namen/Anschrift der Vertragsparteien, Zeitpunkt des Ar- beitsbeginns, bei Befristung die Dauer, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Entgelt einschließlich Zuschlägen, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch (Tage), Kündigungsfristen, Hinweis auf geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. Ohne einen besonderen Sachgrund dürfen befristete Arbeitsverhältnisse höchstens dreimal verlängert werden und insgesamt maximal zwei Jahren dauern. Wichtig: Die Befristung muss schriftlich vereinbart werden und zwar bevor die Arbeit auf- genommen wird; ansonsten ist sie unwirksam und der Vertrag un- befristet! Allerdings muss die unwirksame Befristung bis spätestens drei Wochen nach dem Ende der (unwirksamen) Befristungsdauer gerichtlich geltend gemacht werden. BEFRISTUNG PROBEZEIT Eine Probezeit muss ausdrücklich vereinbart werden und zwar bis zu einer maxi- malen Dauer von sechs Monaten. Innerhalb der Probezeit ist dann (für beide Sei- ten!) eine Kündigung ggf. nur mit einer Frist von 14 Tagen möglich (längere Fristen können aber vereinbart werden) KÜNDIGUNG Es gibt verschiedene mögliche Gründe für eine Kün- digung. Verhaltens- oder betriebsbedingt kann er eine Kündigung aussprechen und auch personenbezo- gene (krankheitsbedingte) Kündigungsgründe gibt es. Dies regelt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das aber in Kleinbetrieben (nicht mehr als zehn Arbeit- nehmer) und während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses nicht gilt. Nachdem man eine Kündigung erhalten hat, ist es wichtig sich schnell zu informieren, denn innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss die Klage erhoben sein, sonst ist auch eine ungerechtfertigte Kündigung wirk- sam! DR. ULF GOEKE ERKLÄRT: ARBEITS RECHT Stichworte für Berufsanfänger · Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dr.med. ReinhardVölker studierte Medizin in Regensburg, Mün- chen und Washington D.C.; er betreibt eine privatärztliche Praxis in Wiesbaden (Hessen) und ist Regionalvorstand der Johanniter-Unfall-Hilfe Hessen West. SKIFAHREN?- ABER SICHER! DIESES MAL: Denkt bei allen Sportverletzungen an die PECH-Regel: Pause (Bewegung einstellen) Eis (Zerrung/Stauchung kühlen, Coolpacks nicht direkt auf die Haut legen, Tuch unterlegen) Compression (z.B. elastische Binde bei ver- stauchtem Knöchel) Hochlagern (verletztes Bein hochlagern, um Schwellung zu verringern). Wer in diesem Winter die hochschulinterne Skifreizeit nutzen will, um Downhill fit zu werden, sollte aber auch an das Unfallrisiko denken: · Trinkt und esst ausreichend (vor dem Los fahren frühstücken, mineralhaltige Getränke und energiereiche Nahrung mitnehmen, Verpflegungspausen einlegen) · Dehydrierung kann zu einem Zusammenbruch führen · Alles in Eurem Tempo – lasst euch nicht hetzen · kleine Rucksackapotheke (Pflaster, etc.) und Handy mit vollem Akku mitnehmen · Helm tragen schützt den Schädel vor harten Stürzen. Wenn es doch mal kracht: Erste Hilfe richtig anwenden: · Unfallstelle absichern (2 Skier über Kreuz 5-10 Meter vor der Unfallstelle in Schnee stecken). Wenn nötig Verletzten in Sicherheit bringen. Bergwacht/Hilfe rufen. · Bild von Verletzungen machen: Ist der Verletzte ansprechbar? Sind Atmung und Puls stabil? Gibt es offene Wunden? Hat der Ver letzte Schmerzen (wie stark und wo)? · ggf. Verletzungen versorgen, Bewusstlose in stabile Seitenlage bringen. Damit ihr fit zurück ins Semester kommt, hilft Skigymnastik zur Vorbereitung auf den Sport, denn kräftige Muskeln vermindern das Sturzri- siko. Vielleicht gründet ihr ja an eurer Uni die erste Ski-Gym-Gruppe. Wir wünschen euch in jedem Fall eine erholsame Zeit. Bleibt gesund! Euer Dr. med. Reinhard Völker P.S.: Ihr habt ein Medizin-Thema, das euch interessiert? Lasst es uns wissen! gesundheit@thesophomore.de Atemlos zur nächsten Vorlesung, künf- tige Jobs anpeilen, schnell noch zur Uni-Bibliothek und plötzlich zieht’s irre im Rücken. Aber egal, immer weiter... Viele Studenten befassen sich mit ihrer Gesundheit nur am Rande. Vielleicht mal eine Erkältung, oder eine kleine Sportverletzung, sonst ist Gesundheit eher ein Thema für Ältere, oder? GESUNDHEIT! Bildung & Karriere

Pages Overview