249TEIL III - DAS SELBST GENUTZTE EIGENHEIM • Das Nettovermögen des Wohnungskäufers beträgt im Jahr 1 zum Zeitpunkt des Immobilienkauf 50.000€ (Eigenkapital). Im Jahr 15 ist sein Nettovermögen in Folge von Tilgung und Wertsteigerung (2% p.a.) auf 188.000€ angewachsen. Nach Abzug des Eigenkapi- tals ergibt sich Vermögenszuwachs von 138.000€ • Falls Sie die angenommene Wertsteigerung von 2% p.a. für un- realistisch halten, dann tun wir einfach mal so, als ob der Immo- bilienwert über 15 Jahre gar nicht gestiegen wäre. In diesem Fall ergibt sich beim Wohnungsbesitzer dank der Tilgung trotzdem ein höheres Nettovermögen, das von ursprünglich 50.000€ Ei- genkapital auf nunmehr 102.000€ gestiegen ist (= 250.000€ un- veränderter Objektwert minus 148.000€ Restschuld Ende Jahr 15) • Was die reine Liquidität anbelangt, hat der Wohnungskäufer im Jahr 1 noch eine Unterdeckung von 65€ pro Monat im Vergleich zum Mieter, weil der Käufer jeden Monat noch 383€ in seinen Tilgungssparplan einzahlt; doch schon im Jahr 5 hat sich dies umgekehrt und im Jahr 15 hat der Wohnungskäufer jeden Monat 253€ mehr Bargeld in der Tasche als der Mieter und spart zusätz- lich 534€ monatlich durch Tilgung an. Die dargestellten Ergebnisse sprechen enorm für den Eigenheimkauf. In Anbetracht der historisch niedrigen Zinsen ist die selbst genutzte Im- mobilie von Beginn an stark und wird mit jedem Jahr stärker. Sie erin- nern sich an das Zitat Mark Twains: Warten Sie nicht damit Immobilien zu kaufen. Kaufen Sie Immobilien und warten Sie! Natürlich wird das Eigenheim wirtschaftlich noch viel lukrativer, wenn Sie eines finden, das deutlich weniger als die angesetzten rund 2.300€/m2 kostet, oder, wenn im konkreten Umfeld die Mieterhöhungen künftig mehr als die kalkulierten 2% p.a. ausmachen. Aber neben all diesen wirtschaftlichen Vorteilen sollten wir die an- deren nicht vergessen: Der Wohnungskäufer wohnt entspannt in seinem Wunschzuhause, in welchem er alleine bestimmt und sich mit keinem Vermieter auseinandersetzen und auch nicht mit einer Kündigung rech- nen muss.