257TEIL III - DAS SELBST GENUTZTE EIGENHEIM einmal mehr deutlich macht, welch mächtige Wirkung der Hebeleffekt zu entfalten vermag. Dies verhält sich beim Eigenheim nicht anders als bei der Anlageimmobilie. Sogar wenn es sich um eine rein nominale, inlationär bedingte Wert- steigerung handeln sollte, gewinnen Sie als Besitzer einer beliehenen Immobilie an ganz realem Vermögen, das heißt an Kaufkraft, hinzu. Dies hat damit zu tun, dass Ihre Darlehensschuld im Gegensatz zum Immobi- lienwert eben nicht mit der Inflation mitwächst. Eine Beispielrechnung dazu, wie die Inflation die Besitzer langfris- tig beliehener Immobilien zu Gewinnern macht, haben Sie in der Ersten Trumpfkarte kennengelernt >#18. In der dortigen Beispielrechnung ging es zwar um eine beliehene Anlageimmobilie, doch das dargestellte Prin- zip gilt gleichermaßen für das Eigenheim. EIGENHEIMBESITZER TILGEN IHRE EIGENEN SCHULDEN UND BAUEN VERMÖGEN AUF - MIETER TILGEN DIE SCHULDEN IHRES VERMIETERS UND BAUEN NICHTS AUF Vernünftige Käufer von Anlageimmobilien erwerben nur unterbewertete Objekte, die ihnen ab dem Tag des Ankaufs ein Zusatzeinkommen in bar liefern. Weiter vorn im Buch wurde die dazu gehörige Anlage-Strategie ausführlich besprochen. Dieses Zusatzeinkommen in bar ist der liquide Jahresüberschuss >#G17, den man übrig behält, wenn man von der Ist- Mieteinnahme sämtliche nicht umlagefähigen Kosten sowie die Zinsen und auch die Tilgung abzieht. Obwohl Tilgung eigentlich einen Teil des Gewinns darstellt (>#G21), steht sie dem Anleger nicht unmittelbar als Liquidität zur Verfügung. Würde er eine Immobilie erwerben, deren Einnahmen nicht auch die Til- gung voll abdecken, müsste er Monat für Monat Geld aus anderen Ein- nahmequellen zuschießen. Damit würde er sich selbst unter erheblichen Druck bringen. #164 #165