Seite 101interessenVertretunG im BetrieB teilnahMebedingungen Für schulungsVeranstaltungen nach § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BperSVG, § 96 (4) SGB ix, § 10 (5) BGleiG anmeldunGen Die Anmeldungen zu den Seminaren sind grundsätzlich schrift- lich vorzunehmen, per Fax, per Post, per E-Mail oder Internet; empfehlenswerterweise jedoch auf dem vorgedruckten Anmel- deformular. Unverbindliche schriftliche Reservierungen sind möglich. Sie werden max. vier Wochen aufrechterhalten. Voraus- setzung für die Teilnahme ist für Betriebsrats-/Personalratsmit- glieder der Beschluss des Betriebsrats/Personalrats. Für Vertrau- enspersonen der schwerbehinderten Arbeitnehmer gilt der § 96 (4) SGB IX. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Ein- gangs bei der EVA-Akademie berücksichtigt. Unverzüglich nach Eingang der schriftlichen Anmeldung erhalten die Interessenten eine Anmeldebestätigung, ca. vier Wochen vor Seminarbeginn werden die Einladung, das Seminarprogramm und die Informa- tionen zum Seminarhotel verschickt. Die EVA-Akademie behält sich vor, die Durchführung von Semi- naren aus wichtigen Gründen (z. B. Erkrankung des Dozenten/ der Dozentin oder zu geringe Anzahl von Teilnehmern) bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin abzusagen. In solchen Fällen wird ein Ersatztermin angeboten. Darüber hinaus gehen- de Ansprüche sind ausgeschlossen. Die EVA-Akademie behält sich weiterhin vor, aus betrieblichen Gründen das Seminarhotel an einem Veranstaltungsort zu wechseln. Die Teilnehmer werden rechtzeitig im Voraus darüber informiert. Storno/rücKtritt Bei Rücktritt von einem Seminar kann der Betriebsrat/Personal- rat/die Schwerbehindertenvertretung einen Ersatzteilnehmer be- nennen. Der Rücktritt von der Teilnahme an einem Seminar muss schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen vor Seminar-/ oder Konferenzbeginn bei der EVA-Akademie eingegangen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt entstehen keine Stornokosten. Die Hälf- te der Seminar-/Konferenzgebühr wird fällig, wenn der Rücktritt schriftlich bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn erklärt wurde. Danach wird die gesamte Seminar-/Konferenzge- bühr fällig. Das gilt auch für einen nicht gemeldeten Rücktritt. Unabhängig von den Storno- bzw. Rücktrittsfristen der EVA-Aka- demie können die Kosten für Übernachtungen/Frühstück und die Tagungspauschalen voll oder anteilig unter Berücksichtigung der Stornierungsfristen des Veranstaltungshotels fällig werden. GeBühren/leiStunGen In der Seminargebühr enthalten sind Kosten für die Durchfüh- rung des Seminars, den Referenten/die Referentin sowie die Be- reitstellung der Seminarunterlagen etc. Nach der Veranstaltung erfolgt die Rechnungslegung über die Seminar- oder Konferenz- gebühr an den Arbeitgeber. Der von der EVA-Akademie ausge- wiesene Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug fällig. Alle Preise gelten pro Teilnehmer und Seminar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus entstehen für die Teilnahme an einem Seminar Kosten für Übernachtungen/Frühstück und die Tagungspauschalen. Die Bezahlung der Kosten für die Übernach- tungen/Frühstück und die Tagungspauschalen erfolgt entspre- chend der Regelungen des jeweiligen Arbeitgebers. GeSetZliche unfallVerSicherunG Die Teilnehmer an Seminaren nach § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG, § 96 (4) SGB IX, § 10 (5) BGleiG sind über den Arbeitge- ber unfallversichert. datenSchutZ Die Verwendung und Verarbeitung von TeilnehmerInnen-Daten durch die EVA-Akademie erfolgt unter Beachtung des Daten- schutzgesetzes. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Berlin, 1. Juli 2015