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Bildungsprogramm 2016

Seite 90 interessenVertretunG im BetrieB beginn / ende: erSter Seminartag - 12:00 uhr // letZter Seminartag - 13:00 uhr Weitere Termine auf Anfrage - Bitte ruft uns an oder sendet uns eine E-Mail! Tel.: 030 30875-10 /-20 // info@eva-akademie.de // www.eva-akademie.de AK_ 9100.1 rechte und pflichten des Sprecherausschusses – einführung und grundlagen inhaltliche Schwerpunkte: • Rechtsstellung der Mitglieder des Sprecherausschusses » Freistellungsanspruch zur Aufgabenwahrnehmung » Behinderungs- und Benachteiligungsverbot » Verschwiegenheitspflichten » Anspruch auf Teilnahme an Schulungsveranstaltungen • Geschäftsführung des Sprecherausschusses » Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters » Einberufung und Durchführung der Sitzungen » Abstimmungen und Beschlüsse » Sitzungsniederschrift und Geschäftsordnung • Mitbestimmungsrechte des Sprecherausschusses » Wer ist leitender Angestellter (in Abgrenzung zu AT-Angestellten und„einfachen“ Vorgesetzten) » Aufgaben des Sprecherausschusses » Unterstützung einzelner leitender Angestellter » Überwachung über Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit » Mitwirkungsrechte im Hinblick auf Arbeitsbedingungen und Beurteilungsgrundsätze » Mitwirkungsrechte bei personellen Maßnahmen » Mitwirkungsrechte bei wirtschaftlichen Angelegenheiten » Abschluss von Richtlinien und Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber • Sonstige Rechte des Sprecherausschusses » Kostentragung durch den Arbeitgeber » Sachmittel und Hinzuziehung von Sachverständigen » Durchführung von Rechtsstreitigkeiten • Verhältnis zum Betriebsrat • Gesamtsprecherausschuss und Unternehmenssprecherausschuss Zielgruppe: Mitglieder des Sprecherausschusses der leitenden Angestellten gem. § 14 Abs. 2 SprAuG Seminar-nummer / termin / ort: 9100.1.1.3 / 18.01.2016 - 19.01.2016 / Fulda Seminargebühr: 970,00 € zzgl. MwSt., plus Übernachtungen (inkl. Frühstück) und Tagungspauschale 9100 Seminare Für SprecherauSSchuSSmitglieder 9100.2 Vertiefungsseminar zur Sprecherausschussverfassung gem. § 14, abs. 2 Spraug inhaltliche Schwerpunkte: • Der Begriff des„leitenden Angestellten“ in § 5 Abs. 3 und 4 BetrVG, im SprAuG sowie im MitbestG (einschließlich Wahlberechtigung) • Zweifelsfragen zur personellen Reichweite der Interessenvertretung der leitenden Angestellten durch die Sprecherausschüsse • Die verschiedenen Ebenen der Sprecherausschussverfassung • Voraussetzungen für die Bildung eines unternehmensweiten Sprecherausschusses in einem Unternehmen mit mehreren Betrieben • Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den im Betrieb, Unternehmen und Konzern gebildeten Sprecherausschüssen • Tatbestandliche Anknüpfungen des SprAuG an das BetrVG am Beispiel des § 32 SprAuG • Begriff der„wirtschaftlichen Angelegenheiten“ in § 32 Abs. 1 SprAuG • Begriff der„Betriebsänderung“ in § 32 Abs. 2 SprAuG • Arbeitsrechtlich relevante Sonderbestimmungen für leitende Angestellte » § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG » § 14 KSchG Zielgruppe: Mitglieder des Sprecherausschusses der leitenden Angestellten gem. § 14 Abs. 2 SprAuG Seminar-nummer / termin / ort: 9100.2.1.8 / 22.02.2016 / Berlin Seminargebühr: 575,00 € zzgl. MwSt., plus Übernachtungen (inkl. Frühstück) und Tagungspauschale Tel.: 03030875-10 /-20 // info@eva-akademie.de // www.eva-akademie.de

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