Seite 8 interessenVertretunG im BetrieB die beratungsagentur Betriebsräte stehen vor immer neuen Herausforderungen. In einer Arbeitswelt, die sich schnell verändert, wird von ihnen er- wartet, sich in vielen komplexen Fragestellungen wie beispiels- weise Unternehmensumwandlung, Bilanzen oder Personalpla- nungskonzepten auszukennen. Betriebsräte müssen in der Lage sein, auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sieht vor, dass Betriebsräte sich Sachverstand und Berater hinzuziehen können. Die EVA-Aka- demie bietet hohe fachliche Qualität und leistungsstarke Kompe- tenz: Die Beratungsagentur. Die Beratungsagentur verfolgt das Ziel, Euch bei einer erfolgrei- chen Betriebsratsarbeit zu unterstützen: Wir arbeiten nach dem Zwei-Säulen-Prinzip. Die erste Säule der Fachberatung für Be- triebsräte beinhaltet alle Themen rund um die wirtschaftlichen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten. Die zweite Säule umfasst alle Fähigkeiten von Coaching und Teamentwick- lung bis Arbeitsorganisation und Zeitmanagement, aber auch Konfliktprävention im Gremium. themenBereiche der BeratunGSaGentur im üBerBlicK fachBeratunG für den BetrieBSrat • Kommunikation, Mediation, Teambildung • Unternehmensstrategien • Unternehmensumwandlungen • Ausgliederung und Abspaltungen • Betriebswirtschaftliche Analyse • Personalveränderungen, Personalplanung, Personalentwicklung • Einführung von Zielvereinbarungen • Unternehmens- und Managementstrategien • Veränderung von Vergütungssystemen • Veränderung / Einführung Prämiensystemen • Diskriminierungsfreie Entgeltsysteme • Arbeitszeitregelungen • Rationalisierungsvorhaben • Einführung von Zeitwirtschaft KommuniKation, mediation, teamBildunG • zwischenmenschliche Konflikte • Teamkonflikte im Betriebsrat • Konflikte zwischen Gruppen im Betriebsrat • Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat • Organisationskonflikte • Arbeitsorganisation, Zeitmanagement • Konfliktprävention im Betriebsrat • Teamentwicklung • Teamrollenentwicklung • im Team zum Ergebnis kommen • Rechtliche Grundlage - Fachberatung für Betriebsräte Der Betriebsrat kann zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben Sachverständige und Berater nach § 80 Absatz 3 und § 111 BetrVG hinzuziehen. Das betrifft auch Maßnahmen des Initiativrechts. Beratung ist erforderlich, wenn der Betriebsrat Aufgaben, die in sei- ne Zuständigkeit fallen, ohne einen fachlichen Rat nicht ordnungs- gemäß wahrnehmen kann, weil die Inhalte zu komplex sind.