2. Gesamtkonzept Lärmsanierung 2.1. Form und Inhalt des Gesamtkonzepts der Lärmsanierung Ein „Gesamtkonzept der Lärmsanierung“ wurde erstmals 2005 veröffent- licht. Hierin wurden Ziele und Zielerreichung des freiwilligen Lärmsanie- rungsprogramms der Bundesregierung einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Zugleich wurde erstmals eine Übersicht veröffentlicht, aus der die bereits sanierten, aber auch die in Zukunft zu sanierenden Strecken- abschnitte und deren Reihung zu ersehen waren. Diese Reihung ist nicht statisch. Sie wird regelmäßig überprüft und fort- geschrieben. Dabei werden Veränderungen berücksichtigt, wie z.B. das wachsende Güterverkehrsaufkommen auf der Schiene, höhere Geschwin- digkeiten durch technischen Fortschritt an Fahrzeugen und Anlagen oder Verkehrsverlagerung z.B. durch die Trennung von Personen- und Güter- verkehren. Andererseits wird auch technischer Fortschritt berücksichtigt, beispielsweise der Einsatz leiserer Fahrzeuge. 2.2. Gesamtumfang der Lärmsanierung Das derzeit betriebene Streckennetz der DB Netz AG umfasst eine Betriebs- länge von 33.400 km. Lärmbelastungen mit einem mittleren nächtlichen Emissionspegel > 65 dB(A) treten an ca. 12.000 Streckenkilometern auf. Von diesen verlaufen ca. 3.700 km durch oder peripher zu Bereichen mit Wohn- bebauung. Hiervon sind bundesweit rund 1.500 Städte und Gemeinden betroffen. Da Lärmsanierungsmaßnahmen häufig nicht im gesamten Verlauf einer Ortsdurchfahrt erforderlich sind, ist der gesamte Lärmsanierungsbedarf in Sanierungsbereiche aufgeteilt, welche die Teile einer Ortsdurchfahrt begren- zen, die zusammenhängende Wohnbebauung aufweisen. Die Sanierungsbe- reiche liegen an Strecken mit unterschiedlichem Emissionspegel und teilen 98 Rechtliche und programmatische Grundlagen