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laermschutz-im-schienenverkehr-broschuere-2014-04-24

3. Der Lärmschutz 3.1. Der Lärmschutz an der Quelle Lärm sollte gar nicht erst entstehen. Deshalb muss die Lärmbekämpfung vorrangig an der Quelle, also am Fahrzeug und am Fahrweg, ansetzen. Die wichtigste Geräuschquelle der Schienenfahrzeuge ist das Rollgeräusch. Hinzu kommen die Geräusche der Antriebs- und Hilfsaggregate (Motor, Getriebe, Lüfter, Pumpen usw.) und bei Hochgeschwindigkeitszügen mit einer Geschwindigkeit von mehr als 200 Kilometern pro Stunde aero- dynamische Geräusche. Durch konstruktive Verbesserungen können die Geräusche neuer Fahrzeuge in den nächsten Jahren merklich gesenkt und die Emissionen „alter“ Fahrzeuge mittel- bzw. langfristig vermindert werden. Abgeschlossene und andauernde Aktivitäten zur technischen Weiterent- wicklung tragen u.a. durch folgende Maßnahmen zur Schallvermeidung an der Quelle bei: • Seit 2005 werden Güterwagen nur noch zugelassen, wenn sie die Grenz- werte der TSI Lärm einhalten; dieses Kriterium ist erfüllt, wenn die Wagen mit Verbundstoff-Bremsklotzsohlen ausgerüstet sind. • Auch Bestandsfahrzeuge können auf V-BKS (K-Sohlen/ LL-Sohlen) umgerüstet werden und sind dann in Verbindung mit glatten Schienen- oberflächen bis zu 10 dB(A) leiser als Grauguss-Bremssohlen. • Radabsorber verringern das Rollgeräusch um bis zu 4 dB(A). • Modifikationen am Drehgestellaufbau führen neben der Verbesserung weiterer technischer Eigenschaften auch zu Lärmminderung. Neben Verbesserungen an Fahrzeugen wird auch verstärkt an der Lärm- minderung durch Maßnahmen am Fahrweg geforscht: • Der Einbau lückenlos verschweißter Gleise führt gegenüber den früheren Stoßlückengleisen zu Pegelverringerungen von 6 dB(A). 3. Der Lärmschutz 19

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