4.3. Erfahrungen aus der Umsetzung Die operative Erfahrung aus 13 Jahren Lärmsanierung zeigt, dass in rund einem Drittel der sanierten Bereiche aktive Maßnahmen in Form von Schallschutzwänden möglich waren. In etwa zwei Drittel der Bereiche konnten aus unterschiedlichen Gründen keine Schallschutzwände errichtet werden, weil beispielsweise Belange des Denkmalschutzes oder des Land- schaftsbildes dem Bau entgegenstanden oder weil das im Anhang zur För- derrichtlinie geforderte Nutzen-Kosten-Verhältnis nicht erreicht wurde. Vereinzelt wurden Schallschutzwände auch durch die Anwohner abgelehnt. In diesen Fällen wurde ausschließlich eine passive Sanierung in Form des Einbaus von Schallschutzfenstern und schalldämmenden Lüftern sowie Fassaden- und Dachsanierungen durchgeführt. Eine Lärmminderung des Außenbereichs wird in diesen Fällen nicht bewirkt. Grundsätzlich wird deswegen aktiven Maßnahmen unmittelbar am und neben dem Gleis Vorrang eingeräumt. 5. Ausblick Mit der regelmäßigen Überprüfung und Fortschreibung der Förderrichtlinie wie auch des Gesamtkonzeptes konnte eine weitere erfolgreiche Zwischen- bilanz des freiwilligen Lärmsanierungskonzeptes der Bundesregierung gezogen werden. Nach dem derzeitigen Stand verbleiben Streckenabschnitte mit einer Länge von ca. 2.600 km, die zur Lärmsanierung anstehen. 108 Rechtliche und programmatische Grundlagen