44 6. Die Initiativen des Bundes zur Lärmreduzierung als Malus verstanden werden kann und für alle Zugfahrten zu entrichten ist, es sei denn, der Zugverband besteht zu mindestens 80 Prozent aus leisen Güterwagen. Die Förderrichtlinie für das lärmabhängige Trassenpreissystem wurde am 7.11.2012 fristgerecht vor Beginn der Netzfahrplanperiode 2012/2013 in Kraft gesetzt und im Dezember 2012 von der Europäischen Kommission genehmigt. Durch die lärmabhängigen Trassenpreise wird ein Anreiz zur Umrüstung von Bestandsgüterwagen auf lärmmindernde Technologien wie Verbund- stoffbremssohlen gesetzt. Die Umrüstung bewirkt eine Lärmminderung unmittelbar an der Quelle (siehe auch Abschnitt 3.1). Der Schienenlärm soll damit deutlich und dauerhaft verringert werden. Die Umrüstung der vorhandenen Güterwagenflotte führt im Gegensatz zu fast allen anderen Lärmschutzmaßnahmen, die nur punktuelle Wirkung haben, zu einer flächendeckenden Lärmreduzierung. Das Ziel dieser flächendeckenden und wahrnehmbaren Lärmreduzierung ist jedoch erst dann erreicht, wenn etwa 80 Prozent der vorhandenen Güter- wagen mit Verbundstoffbremssohlen ausgerüstet ist: Damit würde der Lärmpegel um ca. 5 dB(A) sinken.