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laermschutz-im-schienenverkehr-broschuere-2014-04-24

Zur Beschreibung der Schallbelastung wurden die Kenngrößen LDEN (Tag- Abend-Nacht-Lärmindex) und LNight (Nacht-Lärmindex) definiert. Die Lärmbelastungen werden grundsätzlich rechnerisch ermittelt. Die Immissi- onspunkte (Ermittlungspunkte für die Lärmbelastung) an und in der Nähe von Gebäuden liegen in einer Höhe von vier Metern über dem Gelände. Die Lärmkartierung stellt die Lärmsituation dar und gibt die geschätzte Anzahl von Menschen in einem lärmbelasteten Gebiet bekannt. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in der Bundesrepublik Deutschland ist auf verschiedene Behörden verteilt. Die Ausarbeitung der Lärmkarten erfolgt getrennt für jede Lärmart (Straßen- lärm, Schienenlärm, Fluglärm, Industrie- und Gewerbelärm einschließlich Hafenlärm). Zuständig für die Lärmkartierung an Schienenwegen des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt. Die Kartierung der übrigen Quellen von Umgebungslärm sowie die Lärmaktionsplanung liegen in der Verant- wortung der Gemeinden oder der nach Landesrecht zuständigen Behörden. Die Erstellung der Lärmkarten hat in zwei Stufen zu erfolgen: Stufe 1: Für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, Hauptverkehrs- straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraft- fahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsauf- kommen von über 60.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen waren Lärmkarten bis zum 30.6.2007 zu erstellen. Stufe 2: In dieser Stufe werden für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern sowie Hauptverkehrsstraßen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen und Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr Lärmkarten erstellt. 54 7. Die Initiativen der Europäischen Union zum Lärmschutz

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