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laermschutz-im-schienenverkehr-broschuere-2014-04-24

2.5. Lärmschutz an den Fahrzeugen Trotz all dieser Anstrengungen zur Senkung des vorhandenen Lärmpegels darf nicht aus den Augen verloren werden, dass der wirksamste Lärmschutz darin besteht, Lärm gar nicht erst entstehen zu lassen. Klassische Lärm- sanierungs- und Lärmvorsorgemaßnahmen mindern Lärm, nachdem er entstanden ist und nur am Installationsort der Maßnahme. Die Bundes- regierung ist davon überzeugt, dass der Einsatz lärmmindernder Techno- logien bei Fahrzeugen und Verbesserungen im Zusammenwirken von Fahr- weg und Fahrzeug die größeren Potentiale zur Lärmabsenkung enthalten. Sie geht davon aus, dass jetzt neue Technologien einsatzreif sind, die Lärm beim Eisenbahnbetrieb in der bisherigen Höhe gar nicht erst entstehen lassen und unterstützt alle Bestrebungen, diese neuen Technologien zum Einsatz zu bringen.   Die Bundesregierung hat am 9. Dezember 2012 ein auf acht Jahre Laufzeit angelegtes Beihilfeprogramm in Kraft gesetzt, das mit insgesamt 152 Milli- onen Euro ausgestattet ist. Zusammen mit dem lärmabhängigen Trassen- preissystem der DB Netz AG, das mit dem Fahrplanwechsel 2012/2013 eingeführt wurde, wird ein finanzieller Anreiz gesetzt, vorhandene Güter- wagen auf leisere Technik umzurüsten. 3. Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung Auch in der Europäischen Union gewinnt der Schutz der Bürger vor Verkehrslärm zunehmend an Bedeutung. Dieses findet seinen Ausfluss in der Lärmkartierung entsprechend der Richtlinie 2002/49/EG der Europäi- schen Union. Für den Umgebungslärm von Eisenbahnen des Bundes wird die Lärmkartierung durch das Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) durchgeführt. Auf deren Grundlage sollen die Gebietskörperschaften, also Landkreise und Gemeinden, Lärmaktionsprogramme zur Minderung des Umgebungslärms entwickeln. Die Ergebnisse fließen nicht unmittelbar in das freiwillige Lärm- 104 Rechtliche und programmatische Grundlagen

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