Mit der ab 1.1.2013 geltenden Förderrichtlinie ist der bezogene Nutzenwert NU auf 55,00 Euro erhöht worden, um Preissteigerungen gegenüber der vorherigen Fassung der Förderrichtlinie abzubilden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG ein Gesamtkonzept für die Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes erarbeitet und darin Priorisierungskennziffern berechnet. Damit liegt ein aktueller Überblick über die Lärmemissionen und den Gesamt- bedarf der Lärmsanierung vor. Das Gesamtkonzept ist auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/ Artikel/LA/laermvorsorge-und-laermsanierung.html) veröffentlicht. In den Anlagen zum Gesamtkonzept sind die betrachteten Streckenabschnitte mit Angabe der Priorisierung dargestellt sowie die planerisch begonnenen, in Realisierung befindlichen beziehungsweise bereits abgeschlossenen Lärm- sanierungsmaßnahmen aufgelistet. Die Anlagen zum Gesamtkonzept werden regelmäßig fortgeschrieben. Veränderungen der Datenbasis werden dabei berücksichtigt. Im Jahr 2012 wurde eine Bestandsaufnahme des Sanierungsbedarfs anhand der Verkehrsprognose 2025 vorgenommen und das Gesamtkonzept der Lärmsanierung entsprechend überarbeitet und fortgeschrieben. Nach der geltenden Förderrichtlinie kann nur bei den Gebäuden eine finan- zielle Förderung des passiven Lärmschutzes erfolgen, die vor dem Inkrafttre- ten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes am 1.4.1974 (alte Bundesländer) bzw. 1.7.1990 (neue Bundesländer) errichtet oder für die der Bebauungsplan, in dessen Geltungsbereich das Gebäude errichtet ist, vor diesen Stichtagen in Kraft getreten ist. 5. Die Lärmsanierung 31