1.3. Die Grenzwerte des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms Im Bundeshaushaltsgesetz sind für das Jahr 2013 folgende Grenzwerte genannt, bei deren Überschreiten Lärmschutz aus dem Lärmsanierungs- programm gewährt werden kann, und die zugleich Zielwerte der Lärm- schutzmaßnahmen nach dem Lärmsanierungsprogramm sind: Gebietsart Immissionsgrenzwerte Tag 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr Immissionsgrenzwerte Nacht 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr Allgemeine und reine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten, Altenheime 70 dB(A) 60 dB(A) Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete 72 dB(A) 62 dB(A) Gewerbegebiete 75 dB(A) 65 dB(A) Rechtliche und programmatische Grundlagen 97