Seit 1999 stellt der Bund jährlich Haushaltsmittel bereit, aus denen Lärm- schutzmaßnahmen an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes finanziert werden können. Von 1999 bis 2005 standen jährlich 50 Millionen Euro und in 2006 schon 76 Millionen Euro zur Verfügung. Seit 2007 werden jährlich 100 Millionen Euro im Haushalt des Bundes bereitge- stellt. 94 Rechtliche und programmatische Grundlagen