46 6. Die Initiativen des Bundes zur Lärmreduzierung rung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems zum Fahrplanwechsel im Dezember 2012 festlegt. Mit der Definition und Festschreibung eines lärmabhängigen Trassenpreis- systems in den Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) 2013 der DB Netz AG und damit der implementierten Anreizsetzung im Trassen- preissystem konnte ein entscheidender Meilenstein erreicht werden. Dem Grundgedanken der Eckpunktevereinbarung, den Lärm, der durch den Schienengüterverkehr verursacht wird, effektiv und zeitnah zu reduzieren, wird damit Rechnung getragen. Die Voraussetzungen für die Finanzierung wurden in einer Förderricht- linie festgeschrieben, die mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesrechnungshof abgestimmt und der EU Kommission zur beihilferechtlichen Genehmigung vorgelegt wurde. Die Finanzierung der Umrüstung der eingangs erwähnten ca. 180.000 Güterwagen soll einerseits durch eine Zuwendung des Bundes und andererseits durch eine lärm- abhängige Entgeltkomponente finanziert werden. Die Gesamtkosten für die Umrüstung werden auf etwa 309 Millionen Euro geschätzt und sollen hälftig von Bund und Eisenbahnsektor getragen werden. Deshalb ist beabsichtigt, die Zuwendung des Bundes über 152 Millionen Euro über den gesamten Förderzeitraum zu leisten. Zudem wird sichergestellt, dass der vom Eisenbahnsektor zur Lärmminde- rung im Schienengüterverkehr zu leistende Beitrag die Wettbewerbsfähig- keit des Schienengüterverkehrs nicht unzulässig beeinträchtigt. Verlage- rungseffekte auf den Straßengüterverkehr sollen so vermieden werden. Bei der Festlegung der Höhe des Bonus je Achskilometer wurden die Umrüstkosten auf die LL-Sohle zu Grunde gelegt. Nach der Einführung des lärmabhängigen Trassenpreissystems auf andere Lärmminderungstechniken umgerüstete Güterwagen erhalten ebenfalls einen Bonus in gleicher Höhe, sofern der Wagenhalter die Einhaltung der Grenzwerte der TSI Lärm nachweisen kann.