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laermschutz-im-schienenverkehr-broschuere-2014-04-24

4.2. Die Immissionsgrenzwerte Lärmvorsorge an Schienenwegen muss durchgeführt werden, wenn der Beurteilungspegel die in der nachfolgenden Tabelle genannten Immissions- grenzwerte übersteigt. Immissionsgrenzwerte der Lärmvorsorge in dB(A) Gebietskategorie Tag 6 Uhr bis 22 Uhr Nacht 22 Uhr bis 6 Uhr Krankenhäuser, Schulen 57 47 reine Wohngebiete 59 49 Kern-, Dorf- und Mischgebiete 64 54 Gewerbegebiete 69 59 Quelle: BMVBS nach §2 Absatz 1 der 16. BImSchV An Schienenwegen wird der Beurteilungspegel mit Hilfe der prognostizier- ten Zugzahlen der jeweiligen Strecke berechnet. Von der 16. BImSchV werden auch andere schutzwürdige Flächen, wie beispielsweise Wochenend- und Ferienhausgebiete, Campingplätze und Kleingartenanlagen erfasst. Der Schutzumfang für die genannten Flächen ist nach deren jeweiliger Schutzbedürftigkeit zu ermitteln. So sind z.B. Campingplätze und Kleingartenanlagen in ihrer Schutzwürdigkeit wie die Kategorie „Kern-, Dorf- und Mischgebiete“ einzustufen. Kleingartenanlagen werden jedoch nur nach dem Immissionsgrenzwert für den Tag beurteilt, da eine nächtliche Nutzung nicht vorgesehen ist. 4. Die Lärmvorsorge 27

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