In günstigen Fällen bewirken Lärmschutzwände oder -wälle Pegelminde- rungen zwischen 10 und 15 dB(A). Passive Maßnahmen sind schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden. Unter die passiven Lärmschutzmaßnahmen fallen: • Lärmschutzfenster und -türen sowie lärmgedämpfte Lüftungen, • Verstärkungen an Außenwänden und Dächern. Mit Schallschutzfenstern (Einfach-, Verbund- und Kastenfenstern) lassen sich je nach Konstruktionsart Pegelminderungen von bis zu 40 dB(A) erreichen. Dicht schließende Fenster mit Einfachverglasung bewirken eine Pegelminderung von etwa 25 dB(A). Die Dämmwirkung von Wänden liegt in der Regel über 50 dB(A). 3. Der Lärmschutz 21