Anlage 2 (zu § 3) Berechnung der Beurteilungspegel bei Schienenwegen (Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1990, S. 1045 - 1052) Der Beurteilungspegel Lr,T in Dezibel (A) (dB(A)) für den Tag (6 bis 22 Uhr) und der Beurteilungspegel Lr,N in dB(A) für die Nacht (22 bis 6 Uhr) werden für ein Gleis nach folgenden Gleichungen berechnet: (1) (2) Es bedeuten: Lm,T (25) ... Mittelungspegel in dB(A) für den Tag (6 bis 22 Uhr) nach Diagramm I. Lm,N (25) ... Mittelungspegel in dB(A) für die Nacht (22 bis 6 Uhr) nach Diagramm I. Es sind die Züge zu Zugklassen zusammenzufassen, die sowohl a) nach Tabelle A derselben Fahrzeugart angehören als auch b) gleiche mittlere Zuglängen und Geschwindigkeiten und zusätzlich c) gleichen Anteil an scheibengebremsten Fahrzeugen haben. Die Emissionsorte sind in Höhe von Schienenoberkante in Gleisachse anzunehmen. 76 Rechtliche und programmatische Grundlagen