Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

laermschutz-im-schienenverkehr-broschuere-2014-04-24

Die Förderrichtlinie lärmabhängiges Trassenpreissystem Nachstehend ist die Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Förderung von Maßnahmen der Lärmminderung an Bestandsgüterwagen im Rahmen der Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems auf Schienenwegen der Eisenbahninfrastruktur- unternehmen des Bundes (Förderrichtlinie laTPS) abgedruckt. Sie ist am 07.11.2012 dem Eisenbahn-Bundesamt bekannt gemacht worden und am 08.11.2012 in Kraft getreten. Die Förderrichtlinie konkretisiert die Förder- bedingungen für die Vergabe der im Bundeshaushalt unter Kapitel 1222 Titel 891 05 bereit gestellten Mittel. Diese Förderrichtlinie befindet sich derzeit in der Überarbeitung. Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zur Förderung von Maßnahmen der Lärmminderung an Bestandsgüterwagen im Rahmen der Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems auf Schienenwegen der Eisenbahninfrastruktur- unternehmen des Bundes (Förderrichtlinie laTPS) Präambel Das erwartete Wachstum des Güterverkehrs erfordert den weiteren Ausbau der Schienenwege der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes. Die Akzeptanz von Ausbaumaßnahmen hängt auch davon ab, dass es gelingt, die Lärmbelastung der Anwohner hoch belasteter Eisenbahn- strecken zu verringern. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung geht davon aus, dass mit der Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems verbunden mit Anreizsetzungen zur Umrüstung von Bestandsgüterwagen auf Lärm mindernde Technik ein deutlicher Beitrag zur Senkung der Lärmbelastung an Eisenbahnstrecken geleistet werden kann. Aus diesem Grund beabsichtigt die DB Netz AG auf Basis der mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geschlossenen Eckpunktevereinbarung vom 5.7.2011 ein lärmabhängiges Trassenpreis- system mit der Netzfahrplanperiode 2012/2013 einzuführen. Die DB Netz 128 Rechtliche und programmatische Grundlagen

Pages