5. Die Lärmsanierung 33 Bisherige Prioritätensetzung im Lärmschutz Quelle: Bundesamt für Verkehr BAV, Schweiz; eigene Darstellung Wenn Bedarf für passive Lärmschutzmaßnahmen besteht, bietet die vom Infrastrukturunternehmen beauftragte DB ProjektBau GmbH den Eigen- tümern der betroffenen Wohngebäude die Teilnahme am Lärmsanierungs- programm an. Sie teilt den Eigentümern mit, dass und in welchem Umfang Lärmschutzmaßnahmen von ihnen durchgeführt werden können. Art und Umfang der passiven Lärmschutzmaßnahmen werden dabei durch schall- technische Untersuchungen in Form einer Objektbeurteilung ermittelt. Die Erstattung der Lärmschutzkosten in Höhe von 75 Prozent erfolgt nach Durchführung der Lärmschutzmaßnahmen durch den Eigentümer und gegen Vorlage der Rechnung. Lärmbetroffene können sich bei Schienenwegen der Deutschen Bahn AG auch an das DB Umweltzentrum (siehe Ansprechpartner im Anhang) wenden, um Informationen zu möglichen Lärmschutzmaßnahmen zu erhalten. Schutz für Betroffene, die nicht durch Wagensanierung und LSW geschützt werden können. Bereich mit Schutzwirkung durch Lärmschutzwand Höhere Lärmschutzwand nicht wirksam oder möglich z.B.: wegen topographischer Gegebenheiten aus Ortsbildschutzgründen aus Kosten-Nutzen-Betrachtungen etc. 1. Priorität: bauliche Maßnahmen 2. Priorität: Schallschutzfenster