Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

laermschutz-im-schienenverkehr-broschuere-2014-04-24

4.3. Die Geltendmachung eines Anspruchs auf Lärmschutzmaßnahmen Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für neu zu bauende oder wesentlich zu ändernde Schienenwege können die schalltechnischen Unter- suchungen für die Strecke eingesehen werden. Diese weisen bauliche Anlagen aus, deren Eigentümer Anspruch auf Erstattung von Lärmschutz- maßnahmen am Gebäude haben. Die Deutsche Bahn AG als Vorhabenträgerin meldet sich grundsätzlich unaufgefordert bei den Eigentümern lärmbetroffener Gebäude und teilt ihnen mit, dass und in welchem Umfang Lärmschutzmaßnahmen von ihnen durchgeführt werden können. Insoweit gibt der Vorhabenträger auch Informationen über den Verfahrensablauf bekannt. Lärmbetroffene können sich bei Schienenwegen der Deutschen Bahn AG auch an das DB Umwelt- zentrum (siehe Ansprechpartner im Anhang) wenden, um ihre Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen zu klären oder Informationen hierzu zu erhalten. Art und Umfang der passiven Lärmschutzmaßnahmen werden durch schalltechnische Untersuchungen in Form einer Objektbeurteilung ermittelt. 28 4. Die Lärmvorsorge

Pages