Aus den für den Beurteilungszeitraum ermittelten Zugzahlen ist die mitt- lere Zugzahl n pro Stunde für die jeweilige Zugklasse zu bestimmen. Die für die verschiedenen Zugklassen nach Diagramm I ermittelten Mittelungspegel sind nach Diagramm V zusammenzufassen. DFz ... Korrektur nach Tabelle A zur Berücksichtigung der Fahrzeugart DI,v ... Korrektur für die Zuglänge I in m und Geschwindigkeit v in Kilometer/Stunde nach Diagramm II. Sind die tatsächlichen Längen und Geschwindigkeiten nicht bekannt, können I und v Tabelle B entnommen werden. DFb ... Korrektur nach Tabelle C zur Berücksichtigung unterschiedlicher Fahrbahnen. DS⊥ ... Pegeländerung durch unterschiedliche Abstände S⊥ zwischen dem Emissionsort (Achse des betrachteten Gleises in Höhe der Schienen- oberkante) und dem maßgebenden Immissionsort ohne Boden- und Meteorologiedämpfung nach Diagramm III. Der maßgebende Immissionsort richtet sich nach den Umständen im Einzelfall; vor Gebäuden liegt er in Höhe der Geschoßdecke (0,2 Meter über der Fensteroberkante) des zu schützenden Raumes; bei Außenwohn- bereichen liegt der Immissionsort 2 Meter über der Mitte der als Außenwohnbereich genutzten Fläche. DBM ... Pegeländerung durch Boden- und Meteorologiedämpfung in Ab- hängigkeit von der mittleren Höhe hm nach Diagramm IV. Die mittlere Höhe hm ist der mittlere Abstand zwischen dem Grund und der Verbindungslinie zwischen Emissions- und Immissionsort. In ebenem Gelände ergibt sich hm als arithmetischer Mittelwert der Höhen des Emissionsortes und des Immissionsortes über Grund. Rechtliche und programmatische Grundlagen 77