
Die Erstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen erfolgt gemäß der Richtlinie in mehreren Stufen mit steigendem Kartierungsumfang. Die Stufe 1 der Lärmkartierung an Schienenwegen des Bundes ist abgeschlossen; Stufe 2 befindet sich in der Umsetzung. Nach Abschluss der Stufe 2 sind die Lärmkarten alle fünf Jahre zu überarbeiten. Für die sich an die Kartierung anschließende Lärmaktionsplanung in Ver- antwortung der Kommunen oder nach Landesrecht zuständigen Behörden ergibt sich der gleiche Aktualisierungszyklus. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des Eisenbahn-Bundes- amtes www.eba.bund.de veröffentlicht. 56 7. Die Initiativen der Europäischen Union zum Lärmschutz