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laermschutz-im-schienenverkehr-broschuere-2014-04-24

1 Rechtliche Grundlagen des Verkehrslärmschutzes 1.1. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz Mit in Kraft treten des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) am 1. April 1974 wurde erstmalig eine gesetzliche Regelung geschaffen, die Aus- sagen dazu trifft, wie die Gesellschaft mit umweltbelastenden Emissionen wie Abgasen, Staub, Geräuschen umgehen will und welche Belastungen als unzulässig angesehen werden. In der Folge wurde eine Vielzahl von einzel- nen Verordnungen erlassen, die Details zum Umgang mit Emissionen regeln. Einschlägig für Verkehrslärm, der von Straße und Schiene ausgeht, ist in erster Linie die Verkehrslärmschutzverordnung [16. Bundesimmissions- schutz-Verordnung (16. BImSchV)] In der Verkehrslärmschutzverordnung sind Grenzwerte aber auch Rechen- und Bewertungsverfahren festgelegt, die bei der Beurteilung der Lärm-Folgen einer neuen bzw. einer wesentlich geänderten Anlage, z.B. einer Straße oder Eisenbahnstrecke, zu beachten und anzuwenden sind. Auswirkungen hatte das BImSchG beim Lärmschutz nur auf neue Anla- gen und Vorhaben. So erhalten die Anlieger von Eisenbahnstrecken, die aus- und/oder neugebaut werden, Schutz durch Lärmvorsorgemaßnahmen nach Maßgabe dieser gesetzlichen Vorschriften. An bestehenden Strecken braucht wegen des Bestandsschutzes für vorhandene Anlagen jedoch kein Lärm- schutz betrieben werden, so dass die Anwohner bestehender Strecken nach wie vor dem Lärm des Eisenbahnbetriebes ausgesetzt sind. Diese Lücke füllt die Bundesregierung seit 1999 mit dem Lärmsanierungs- programm. Der Mittelansatz wird jedes Jahr durch den Haushaltsgesetz- geber beschlossen. Rechtliche und programmatische Grundlagen 95

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