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laermschutz-im-schienenverkehr-broschuere-2014-04-24

Die Schutzwirkung aktiver Schallschutzmaßnahmen auf die Umgebung von Eisenbahnstrecken kann als umfassend berücksichtigt angesehen werden, wenn je Dezibel Lärmminderung durch aktive Maßnahmen ein Nutzen von 55,00 Euro je Einwohner und Jahr angesetzt wird. Die Höhe des Wertansatzes berücksichtigt bereits positive Effekte jenseits der Grenzwert-Linie (Isophone). Deshalb ist der Wertansatz nur für Immis- sionsorte auszuwerten, die ohne die jeweilige aktive Maßnahme Grenzwert- überschreitungen nach dem Haushaltsgesetz aufweisen. Die Auswahl und die Gestaltung aktiver Lärmschutzmaßnahmen sollen dabei unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse so erfolgen, dass der für 25 Jahre ermittelte Nutzen die Höhe der Zuwendungen für die jeweilige aktive Maßnahme übersteigt. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis NKV ermittelt sich entsprechend zu Dabei ist: NU = 55,00 Euro, der Nutzen je dB(A) Pegelminderung, Einwohner und Jahr, dL = die mittlere Pegelminderung in dB(A) aus dem schalltechnischen Gutachten, E = die Anzahl der von der Grenzwertüberschreitung betroffenen Einwohner, t = 25 Jahre, die anzusetzende Nutzungsdauer, K = die Höhe der für die Maßnahmen erforderlichen Zuwendungen in Euro. Eine Mitfinanzierung Dritter kann bewirken, dass eine verlängerte oder höhere Schallschutzwand gebaut wird bzw. dass eine unter dem Nutzen- Kosten-Index nicht förderfähige Wand förderfähig wird. 30 5. Die Lärmsanierung K txExdLxNU NKV 

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